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Nebenkosten beim Hauskauf und Neubau

Der Kaufpreis für Ihre Immobilie steht – womöglich nach Verhandlungen – irgendwann fest. Oder Sie haben einen Neubau-Auftrag erteilt und wissen, wie hoch Ihre Verbindlichkeiten sein werden.

Doch welche Nebenkosten müssen Sie beim Haus- oder Wohnungskauf oder beim Neubau eigentlich einplanen? Wo haben Sie noch Handlungsspielraum und welche Kosten sind fix und unmittelbar fällig? Wir haben alle wichtigen Kosten für Sie zusammengestellt und erklärt.

Nebenkosten beim Immobilienkauf oder Neubau:

Amtliche Kosten und Gebühren

Grunderwerbsteuer: Mit die erste Rechnung, die Ihnen ins neue Heim flattert. Und in ihrer Höhe auch eine der teuersten, oft im 5-stelligen Bereich. Die genaue Höhe der Grunderwerbssteuer legt das Bundesland fest (zwischen 3,5 und 6,5 Prozent vom Kaufpreis). Die Zahlung ist Bedingung für Ihren Immobilienkauf, da erst nach der übersandten “Unbedenklichkeitsbescheinigung” des Finanzamts Ihr Name ins Grundbuch eingetragen wird.

Grundbucheintrag: Neben Ihrem Namen steht im Grundbuch auch der Name der finanzierenden Bank oder des Kreditinstituts. Die dort eingetragene Grundschuld dient dem Kreditgeber als Sicherheit. Ein Grundbucheintrag kann nur durch einen Notar vollzogen werden. Das Grundbuchamt kann Ihnen Auskunft über die regionalen Kosten für den Eintrag geben.

Notarielle Beglaubigung: Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss bei einem Notar geschlossen werden. Die Gesamtkosten für den Notar sind durch eine Gebührenordnung geregelt und betragen etwa ein Prozent des Kaufpreises.

Bauantrag und Bauanzeige: Wer ein neues Haus baut, muss im Vorfeld noch viel mehr organisieren und etliche Unterlagen (Bauantrag, Bauzeichnung, Statik, Lageplan, Projektbeschreibung) mit Hilfe eines verantwortlichen Architekten einreichen. Das ist nicht günstig. Besser trifft es viele Bauherren in Neubaugebieten, in denen die erlaubte Bebauung bereits schriftlich definiert ist. Der Architekt bestätigt mit der Bauanzeige gegenüber der Bauaufsicht, dass diese Kriterien eingehalten werden. Eine gesonderte Baugenehmigung ist nicht erforderlich und das Bauvorhaben gilt nach 4 Wochen ohne Widerspruch automatisch als genehmigt. Eine Baugenehmigung kostet zwischen 0,2 und 0,7 Prozent des Kaufpreises.

Kommunale Erschließung: Ebenfalls für Neubauer relevant – der Anschluss an das Versorgungsnetz von Strom, Gas und Wasser kostet den Eigentümer auch extra Geld. Ebenso verlangen die Kommunen anteilig Beiträge für öffentliche Anlagen, Straßenbau und Gehwege sowie für den Anschluss ans Glasfasernetz.

Was die Bank berechnet

Beratung: Die Bank arbeitet natürlich auch nicht umsonst und berechnet Ihnen die Beratung für Ihren Immobilienkredit.

Bereitstellung: Da die Bank für Sie ab dem Zeitpunkt des unterschriebenen Darlehensvertrags den Gesamtbetrag für Sie bereit halten muss, berechnet Sie Zinsen, bis Sie den letzten Euro abgerufen haben. Besonders interessant für Neubau-Vorhaben: Vereinbaren Sie eine zinsfreie Bereitstellungszeit von einigen Monaten. Sie können nicht genau wissen, wann welche Teilrechnung fällig wird.

Effektivzins: Der Unterschied zwischen dem Sollzinssatz und dem effektiven Jahreszins ist die Rechnung des Kreditinstituts für die Bearbeitung, die Provision und Disagio. Vergleichen Sie den Effektivzins und eine Liste der anderen Kreditkosten bei den verschiedenen Krediten, die Ihr Finanzierungsberater für Sie heraus sucht. Die Banken sind verpflichtet, Ihre Nebenkosten transparent darzustellen.

Sondertilgung: In vielen Kreditverträgen sind jährliche Sondertilgungsoptionen kostenfrei inbegriffen. Aber nicht in allen. Prüfen Sie genau, wie flexibel Ihr Vertrag sein muss.

Vorfälligkeitsentschädigung: Sie haben plötzlich mehr Geld zur Verfügung als beim Vertragsabschluss kalkuliert? Dann können Sie das Darlehen vorzeitig zurückzahlen. Doch die somit entgangenen Zinsen lässt sich die Bank häufig mit einer Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen.

Nebenkosten für weitere Dienstleister

Makler: Wenn Sie Ihre Immobilie über einen Makler gekauft haben, verlangt dieser in der Regel 3 bis 7 Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer. Schon bei einem Haus oder einer Wohnung von unter 200.000 Euro werden schnell mehr als 10.000 Euro zusätzlich fällig.

Gutachter: Wer ein gebrauchtes Haus oder eine Altbauwohnung kauft, ist gut beraten einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Das schützt den Käufer bei einer der größten Investitionen des Lebens vor einigen vermeidbaren Extrakosten, zum Beispiel für Sanierung. Außerdem kann der Gutachter den tatsächlichen Wert der Immobilie ermitteln, der nicht immer nah am angegebenen Verkaufspreis liegt.

Versicherungen: Die Wohngebäudeversicherung ist Pflicht, sie springt ein bei Brand-, Wasser- und Sturmschäden. Hier sollten Sie nicht sparen. Diesen Posten können Sie auf Ihre jährliche Fixkostenaufstellung setzen, da diese Versicherung zu den laufenden Nebenkosten gehört. Wer neu baut, kann über eine Bauleistungsversicherung nachdenken, die die Fertigstellung des Hausbaus absichert. Eine Bauherren-Haftpflicht versichert Ihre Bauarbeiter bei Unfällen. Die Versicherungen während der Bauphase können Sie mit circa 500 Euro zusätzlich einplanen.

Nebenkosten bei Baufinanzierung berücksichtigen

Beim Wohnungskauf oder beim Hausbau sind die Nebenkosten ein nicht zu unterschätzender Posten. Angesichts der meist 6-stelligen Kaufpreise sind Rechnungen für die Kaufnebenkosten in den Zehntausendern nicht selten. Wie Sie an unserer Übersicht sehen, sind Sie schnell Ihr Erspartes los, ohne auch nur einen Quadratmeter “Wohnen” gekauft zu haben.

Planen Sie dieses Geld unbedingt schon bei der Baufinanzierung mit ein! Wer diese Rechnungen nicht zahlen kann, bekommt ernste Probleme.